Denken Sie an eine frühzeitige Regelung aller erbrechtlichen Angelegenheiten, es zahlt sich aus!
Wir entwerfen für Sie Testamente, Erbverträge und Vermächtnisse, die ganz individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen maßgeschneidert sind.
Bei Bedarf sind wir für Sie oder für Ihre Erbengemeinschaft als Testamentsvollstrecker tätig und vertreten Ihre Interessen bei allen Erbauseinandersetzungen.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsrecht, Erbannahme oder Erbausschlagung zur Seite.
Wir prüfen Erbverträge auf Ihre Wirksamkeit, kümmern uns um die Ausstellung eines Erbscheins und beraten sie wenn nötig über alle Möglichkeiten der Anfechtung.