Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen zwischen Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen. Es umfasst die verschiedensten Bereiche und bildet die Grundlage für viele alltäglichen rechtlichen Angelegenheiten.
Das Arbeitsrecht beschreibt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsschutz, Tarifverträge und Arbeitsschutz.
Das Verkehrsrecht umfasst Vorschriften für Fahrer, Fahrzeuge, Verkehrsregeln, Bußgelder, Unfallregeln und die Zulassung von Fahrzeugen. Das Verkehrsrecht ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Bußgeldkatalog festgelegt.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern. Es umfasst Themen wie Pauschalreisen, einzelne Reiseleistungen, Flug- und Bahnfahrten sowie Unterkunftsbuchungen. Ziel ist es, die Verbraucher bei Reisebuchungen zu schützen, beispielsweise bei Stornierungen, Verspätungen oder Mängeln während der Reise. Das Reiserecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Reisevertragsrecht, sowie in speziellen Verordnungen wie der EU-Pauschalreiserichtlinie geregelt.
Auch in diesen vier Rechtsgebieten verfügen unsere Anwälte über langjährige Erfahrungen und erhalten Ihre Qualifikation durch stetige Fortbildung.
Im Streitfall stehen wir Ihnen auch hier kompetent zur Seite.